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   LSG Nordrhein-Westfalen, 12.06.2020 - L 21 AS 2164/18   

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https://dejure.org/2020,18644
LSG Nordrhein-Westfalen, 12.06.2020 - L 21 AS 2164/18 (https://dejure.org/2020,18644)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 12.06.2020 - L 21 AS 2164/18 (https://dejure.org/2020,18644)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 12. Juni 2020 - L 21 AS 2164/18 (https://dejure.org/2020,18644)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 23.02.2000 - B 5 RJ 26/99 R

    Abgeordnetenentschädigung kein Hinzuverdienst bei Altersrenten

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 12.06.2020 - L 21 AS 2164/18
    Sie kann nur dort angenommen werden, wo das Gesetz unvollständig und damit ergänzungsbedürftig ist und wo seine Ergänzung nicht etwa einer vom Gesetz gewollten Beschränkung auf bestimmte Tatbestände widerspricht; es muss sich dabei um eine dem Plan des Gesetzgebers widersprechende, also eine "planwidrige Unvollständigkeit" handeln (siehe dazu BSG, 23.2.2000 - B 5 RJ 26/99 R -, Rn. 16 mit zahlr. Nachw.).
  • LSG Hessen, 06.04.2009 - L 9 AS 61/09

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss von Auszubildenden -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 12.06.2020 - L 21 AS 2164/18
    § 2 Abs. 1a BAföG und damit § 7 Abs. 6 Nr. 1 SGB II ist daher im Falle der Ausbildung an einer Fachschule von vornherein nicht anwendbar (so auch LSG Berlin-Brandenburg, 29.7.2009 - L 14 AS 563/09 B ER -, Rn. 6; Hessisches LSG, 6.4.2009 - L 9 AS 61/09 -, Rn. 25 ff.).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.08.2017 - L 7 AS 1248/17

    Leistungen zur Deckung des Regelbedarfs; Einstweiliger Rechtsschutz;

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 12.06.2020 - L 21 AS 2164/18
    Dagegen richtete sich die Beschwerde an das Landessozialgericht NRW, welche unter dem Aktenzeichen L 7 AS 1248/17 B ER geführt wurde.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 29.07.2009 - L 14 AS 563/09

    Grundsicherung für Arbeitssuchende; Auszubildende; Förderungsfähigkeit;

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 12.06.2020 - L 21 AS 2164/18
    § 2 Abs. 1a BAföG und damit § 7 Abs. 6 Nr. 1 SGB II ist daher im Falle der Ausbildung an einer Fachschule von vornherein nicht anwendbar (so auch LSG Berlin-Brandenburg, 29.7.2009 - L 14 AS 563/09 B ER -, Rn. 6; Hessisches LSG, 6.4.2009 - L 9 AS 61/09 -, Rn. 25 ff.).
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